Sittenwidrige Löhne sollen verboten werden. Klingt erstmal toll, diese jüngste Einigung der künftigen schwarz-gelben Koalition, die in Berlin stolz verkündet wurde. Aber sie ist nichts weiter als Augenwischerei – und unsozial noch dazu.
Denn: Sittenwidriges Verhalten ist in Deutschland längst verboten, also auch das Zahlen zu niedriger Löhne. Nur was dabei als sittenwidrig gelten muss, das hat bisher die Rechtsprechung, also die Gerichte bestimmt – in der letzten Zeit meistens so: Was zu mehr als einem Drittel unter dem "normalen Lohn" liegt, ist sittenwidrig. Wer knapp darüber entlohnt, hat nichts zu befürchten.
Diese durchaus fragwürdige Praxis (für die nicht die Gerichte ursächlich verantwortlich sind) will die neue Regierung jetzt in ein Gesetz gießen. Bezugsgröße soll lediglich der Durchschnittslohn in einer Branche sein. Zum Beispiel: Der durchschnittliche Stundenlohn in der Branche xy beträgt 9 Euro. Sittenwidrig wären dann 6 Euro oder niedriger. Wer aber seinen Mitarbeitern 6,10 Euro bezahlt, hätte nichts zu befürchten.
Was aber soll Arbeitgeber davon abhalten, sich dieser Schallmauer anzunähern? Eine starke Arbeitnehmervertretung? Die gibt es in immer weniger Arbeitsbereichen. Das soziale Gewissen des Arbeitgebers? Darauf kann man sich nicht verlassen.
Wenn kein Mindestlohn festgelegt wird, könnte ein solches Gesetz sogar dazu führen, dass der Durchschnittslohn mittelfristig sinkt – und also auch die Schallmauer, ab der ein Lohn sittenwidrig wird. Ein Kreislauf nach unten.
Mit sozialer Politik hat das Vorhaben von Union und FDP also nichts zu tun: Der Skandal, dass immer mehr Menschen mit ehrlicher Arbeit nicht genügend verdienen, wird nicht bekämpft; die sich öffnende Schere zwischen Arm und Reich wird nicht geschlossen - im Gegenteil, sie könnte wachsen.
Tatsächlich ist das schwarz-gelbe Vorhaben nichts weiter als ein Stück unsozialer Politik, die unter dem sozialen Deckmäntelchen verschleiert werden soll. Mehr noch: Der Plan kann sogar als asozial bezeichnet werden – er schädigt nämlich die Gesellschaft.
Niedrigstlöhne könnten dadurch noch weiter gedrückt werden
Niedriglöhne an sich wären nach Pofallas Definition nicht von dem Verbot betroffen. Auch ein Stundenlohn von unter fünf Euro für einen Friseur in Sachsen wäre nach den Koalitionsplänen weiterhin nicht "sittenwidrig". Im Gegenteil: Die Arbeitgeber könnten davon künftig noch ein knappes Drittel abziehen.
Beim Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) hält man Pofallas Plan für einen "Skandal": "Damit zementiert man die Armutslöhne", so eine DGB-Sprecherin zu t-online.de. Ein solches Gesetz gebe den Arbeitgebern die Freiheit, die Löhne um 29 Prozent unter Branchendurchschnitt zu drücken, "und das sogar per Gesetz", so die Sprecherin.
DGB-Vorstandsmitglied Claus Matecki sagte, bereits heute lägen viele Löhne in strukturschwachen Regionen unter fünf Euro. Wenn es künftig zulässig sein solle, diese Löhne um bis zu einem Drittel zu unterschreiten, sei das nichts anderes als die Verordnung der Armut per Gesetz. "Sittenwidrig ist insofern das Handeln der Koalitionäre, die im vollen Bewusstsein der Wirkung ihrer Regelung Beschäftigten Stundenlöhne von 3,50 Euro und weniger zumuten wollen", so Matecki. Dabei noch von einem Schutz für Arbeitnehmer zu sprechen, sei "der blanke Hohn".
Der Pressereferent